Das Wachstumschancengesetz, das am 22. März 2024 in Kraft getreten ist, führt eine schrittweise verpflichtende Einführung der E-Rechnung für Unternehmen in Deutschland ein. In diesem Blog beleuchten wir die Details der deutschen E-Rechnungs-Pflicht und den festgelegten Übergangszeitplan für Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
Ab Januar 2025 sind alle Steuerpflichtigen in Deutschland dazu verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen. Diese Regelung verlangt, dass Unternehmen Systeme bereitstellen, die den Empfang von E-Rechnungen ermöglichen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass im Jahr 2025 keine Verpflichtung besteht, eingehende Papier- oder unstrukturierte digitale Rechnungen in E-Rechnungen umzuwandeln. Zudem entfällt die Notwendigkeit, eine Zustimmung des Rechnungsempfängers im Rechnungsprozess einzuholen. Dieser Schritt markiert den ersten Meilenstein für Unternehmen, ihre Prozesse auf den digitalen Rechnungsempfang umzustellen.
Bis zum 31. Dezember 2026 können Unternehmen Rechnungen in Papier- oder unstrukturierten elektronischen Formaten für Transaktionen im Jahr 2026 ausstellen, sofern der Empfänger zustimmt. Diese Regelung soll Unternehmen eine schrittweise Anpassung zwischen 2025 und 2026 ermöglichen.
Im Jahr 2027 gelten Übergangsregelungen, die sich nach dem Jahresumsatz des Unternehmens richten. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 € im Vorjahr dürfen weiterhin Rechnungen in Papierform oder unstrukturierten digitalen Formaten ausstellen, sofern der Empfänger zustimmt. Unternehmen mit einem Umsatz von über 800.000 € sind jedoch ab Januar 2027 verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen.
Nach dem neuen Gesetz bleiben Rechnungen im EDI-Format (Electronic Data Interchange) bis zum 31. Dezember 2027 mit Zustimmung des Empfängers gültig. Unternehmen, die EDI nutzen, profitieren von einer verlängerten Übergangsfrist bis 2028, was den Wechsel erleichtert.
In der letzten Phase müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € ab Januar 2027 strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Für Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 € tritt diese Verpflichtung im Januar 2028 in Kraft. Bis dahin soll die E-Rechnung in Deutschland flächendeckend eingeführt sein.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie E-Rechnungen in Formaten wie XRechnung, ZugFeRD 2.0/2.1 und Peppol BIS akzeptieren können.
Wir verstehen, wie wichtig es ist, auf diesen Übergang vorbereitet zu sein. Um Ihrem Unternehmen eine schnelle, sichere und kosteneffiziente Anpassung zu ermöglichen, bieten wir maßgeschneiderte Lösungen.
Bereiten Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die E-Rechnungs-Vorschriften vor, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten! Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um den Prozess der Einhaltung zu beschleunigen und die für Sie passende Lösung zu finden.
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